AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(1.) Die im Folgenden aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich einer Beratungsleistung. Abweichungen hiervon müssen von der UNICUM GmbH & Co. KG grundsätzlich schriftlich anerkannt werden.

(2.) Von der UNICUM GmbH & Co. KG entwickelte Ideen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben auch bei Nutzung durch den Auftraggeber in unserem Eigentum. Alle mit den gelieferten Ideen und Konzepten zusammenhängenden Nutzungsrechte
übertragen wir im Rahmen des Vertragszweckes an den Auftraggeber. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen diese nicht kopiert, nachgeahmt, anderweitig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangene Konzepte, während der Aktionen aufgenommene Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmmaterial, zu Demonstrationszwecken und für eigene Werbezwecke zu nutzen.

(3.) Die UNICUM GmbH & Co. KG und der Auftraggeber verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung des Auftrages während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(4.) Angebote sind freibleibend. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, fernmündliche oder durch Mitarbeiter der UNICUM GmbH & Co. KG getroffene Vereinbarungen werden nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und richten sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung.

(5.) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Schaltung von Postkarten- und Plakataufträgen über eine Agentur wird 15% AE auf die Mediakosten gewährt.

(6.)Die UNICUM GmbH & Co. KG behält sich vor, von bestätigten Aufträgen zur UNICUM Wundertüte/zum UNICUM Magazin bis zum 15.01. (für das folgende Sommersemester) bzw. bis zum 15.07. (für das folgende Wintersemester) einseitig zurückzutreten für den Fall der nicht ausreichenden Finanzierung der UNICUM Wundertüte. Bitte geben Sie daher nicht vor dem 15.01. bzw. vor dem 15.07. die Produktion von Werbemitteln für die UNICUM Wundertüten in Auftrag. Auf wechselseitige Schadenersatzansprüche wird verzichtet. Die Verzichtserklärung wird wechselseitig angenommen.

(7.) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage einer vorab erstellten Kalkulation bzw. eines Angebotes, soweit nicht anders vereinbart. Die UNICUM GmbH & Co. KG ist ausdrücklich berechtigt, die erforderlichen Rechtsgeschäfte mit Dritten im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber abzuschließen.

(8.) Bei Auftragserteilung sind 30% des Preises fällig. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei umfangreichen Fremdarbeiten erfolgt die Berechnung per Vorkasse oder wird von der UNICUM GmbH & Co. KG im Namen
und auf Rechnung des Auftraggebers abgerechnet. Bei Mediaabwicklungen erfolgt die Berechnung ausschließlich per Vorkasse nach den Zahlungsmodalitäten des jeweils beauftragten Unternehmens. Die UNICUM GmbH & Co. KG ist ausdrücklich berechtigt, die erforderlichen Rechtsgeschäfte mit Dritten im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber abzuschließen.

(9.) Die UNICUM GmbH & Co. KG behält sich an sämtlichen Waren und Leistungen das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des
Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(10.) Wird der Auftrag als Ganzes oder – falls vereinbart- in einzelnen Positionen storniert, werden folgende Stornogebühren fällig:

Verteilzeitraum Frühling/Sommer
Bis 01.11. des Vorjahres: 25% vom Auftragsvolumen
Bis 01.01. des Aktionsjahres: 50% vom Auftragsvolumen
Bis 01.03.des Aktionsjahres: 75 % vom Auftragswert

Verteilzeitraum Herbst/Winter
Bis 01.04. des Aktionsjahres: 25% vom Auftragsvolumen
Bis 01.06. des Aktionsjahres: 50% vom Auftragsvolumen
Bis 01.09.des Aktionsjahres: 75 % vom Auftragswert

Darüber hinaus sind entstandene Kosten für die Produktion von Werbemitteln (Flyer, Giveaways etc.) – sollte die Produktion zum Zeitpunkt der Stornierung bereits begonnen haben bzw. bereits abgeschlossen sein – zu 100% der UNICUM GmbH & Co. KG zu erstatten. Die Kosten für bereits erfolgte, logistisch notwendige Prozesse sind ebenfalls vom Kunden zu erstatten.

(11.) Wird gebuchtes Personal bis 48 Stunden vor Einsatzbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Auftragsstornierung Gebühren beziehen sich – falls nicht anders vereinbart – grundsätzlich nur auf den Auftrag als Ganzes und nicht auf die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen als Ganzes oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht – wenn nicht anders vereinbart – weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand.

(12.) Das zur Auftragserfüllung eingesetzte Personal wird von der UNICUM GmbH & Co. KG entsprechend der Auftragsanforderungen ausgewählt. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit der UNICUM GmbH & Co. KG zu vereinbaren. Die UNICUM GmbH & Co. KG kann aus wichtigen Gründen, die dem Auftraggeber mitzuteilen sind, vor oder während der Ausführung eines Auftrages die Durchführung anderen Personen übertragen als ursprünglich vereinbart.

(13.) Die UNICUM GmbH & Co. KG prüft nicht, ob die nach Vorgaben der Auftraggeber entwickelten Konzepte gegen Rechte Dritter verstoßen. Eine diesbezügliche Haftung schließen wir grundsätzlich aus.

(14.) Terminzusagen können nur vorbehaltlich rechtzeitig erbrachter Fremdleistungen (Graphiker, Lieferanten, Druckereien, etc.) gemacht werden. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitig erbrachte Fremdleistungen oder aufgrund von technischen Problemen oder höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, etc.) beruhen, verlängern die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. In diesen Fällen ist eine Haftung ausgeschlossen.

(15.) Mängel in der Leistung oder Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich zu beanstanden. Für versteckte Mängel gilt die oben genannte Frist ab Entdeckung des Mangels. Spätere Mängelbeanstandungen kann die UNICUM GmbH & Co. KG nicht berücksichtigen.

(16.) Der UNICUM GmbH & Co. KG nachgewiesene Sachmängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben, sofern möglich. Andernfalls kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen herabsetzen oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(17.) Der Versand von Unterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

(18.) Hiermit sind die Ansprüche des Auftraggebers abschließend geregelt. Alle weiteren Schadensersatzansprüche inklusive Ersatz eventueller Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern die UNICUM GmbH & Co. KG nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

(19.) Erfüllungsort aller Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Bochum.

(20.) Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder in Teilen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt die dem vertraglichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gesetzliche Regelung in Kraft.

UNICUM GmbH & Co. KG, Stand: September 2022

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